UM DAS MENSCHENRECHT!

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – Paragraf 1 Beginn der Rechtsfähigkeit
Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt.

Der endscheidende (juristische) Unterschied zwischen Menschen und Person

Definition „Mensch“:
„Der Mensch“ ist ein mit Sprachvermögen, Verstand, Vernunft, Gewissen, Mitgefühl, vernetzten Denken begabtes, frei beseeltes Lebewesen, welches in seinem gesamten Leben schöpferisch auf der Erde tätig ist.
„Der Mensch“ steht im Mittelpunkt des von ihm gestalteten Rechtes.
Der Mensch selbst ist nicht rechtsfähig und steht außerhalb des von ihm geschaffenen Rechtes.
„Der Mensch“ sollte die zehn göttlichen Gebote als Fundament für sein Dasein ansehen.

Definition „Person“:
Herkunft, ab dem 3. Jahrhundert als person(e) aus lateinisch persona „Maske des Schauspielers“, lateinisch per-sonare für „durchtönen“ - nämlich die Stimme durch die Maske.

Der Mensch wurde spätestens mit Einführung des Codex Maximilianeus Bavaricus Civilis ab Januar 1756 (römisches Recht) ungefragt zum Träger „der Person“ gemacht.
„Die Person“ des Menschen ist rechtsfähig und unterliegt dem Recht des Staates, dem die Person angehört.
Die Person hat bestimmte Rechte gegenüber dem Staat.

 

zitierte Beweise von Seiten des Systems in Deutschland:

Ein Mensch ist nicht rechtsfähig, denn vor (davor) dem Gesetz sind alle Menschen gleich. Nach (danach) dem Gesetz sind alle Menschen ungleich, denn- hat der Mensch Rechte übertragen bekommen, dann ist er nicht mehr als Mensch zu betrachten, sondern als Person.

Mit der Menschenwürde ist der soziale Wert- und Achtungsanspruch gemeint, der dem Menschen wegen seines Menschseins zukommt - Quelle: BVerfGE 87, 209/228.

Daraus folgt, daß der Mensch als gleichberechtigtes Glied mit Eigenwert anerkannt wird und als Mensch (Subjekt) behandelt werden muß - Quelle: BVerfGE 45, 187/228.

Insoweit steht dem Menschen ein Elementarschutz zu, weshalb alle Handlungen verboten sind, mit der die aus der Menschenwürde fließende Subjektqualität verletzt werden könnte.

Verboten ist daher auch, Menschen als Objekt, also als Person zu behandeln - Quelle: BVerfGE 63, 332/337.

 

Auszug juristisches. Wörterbuch Köbler:

„Der Mensch“:
ist das mit Verstand und Sprachvermögen begabte Lebewesen von seiner Geburt bis zu seinem Tod. Der Mensch steht im Mittelpunkt des vom ihm gestalteten Rechtes. Er hat bestimmte grundlegende Rechte gegenüber dem Staat.

„Menschenrecht“:
ist das dem Menschen als solches (gegenüber dem Staat) zustehende, angeborene
(unveräußerliche, unantastbare) Recht vor allem die Rechte auf Leben, Freiheit und Eigentum).

„Menschenwürde“:
ist der innere und zugleich soziale Werteanspruch, der den Menschen um seinetwillen zukommt. Die Menschenwürde besteht darin, dass der Mensch als geistig-sittliches Wesen von Natur darauf angelegt ist, in Freiheit und Selbstbewusstsein sich selbst zu bestimmen und in der Umwelt auszuwirken. Die Menschenwürde ist unantastbar. Daraus folgt, dass einerseits die Würde des Menschen nach der Verfassung der höchste Wert und damit der Mittelpunkt des Wertesystems ist und andererseits der Staat ausschließlich um den Menschen willen da ist und Verletzungen der Menschenwürde verhindern muss.
So urteilte ein österreichisches Gericht: Da der Mensch “kein Verwaltungsobjekt” darstellt, kann die Staatsgewalt über einen Menschen “NICHT” verfügen. Im Gegenteil ist es die Aufgabe der Staatsgewalt, die Würde des Menschen zu achten und zu schützen. Siehe dazu das EU-Verfassungsgesetz aus 2004 und die Menschenrechtskonvention von 1948.

„Person“ ist, wer Träger von Rechten und Pflichten sein kann. (Rechtssubjekt, Rechtsfähigkeit - Definition jur. Wörterbuch Köbler)

Beweis: „Person“ (Quelle: Wikipedia)
(Herkunft, 3. Jahrhundert als person(e) aus lat. persona „Maske des Schauspielers“,
lat. per-sonare für „durchtönen“ (nämlich die Stimme durch die Maske)

BGBEG § 10 „Name“: (1) Der Name einer Person unterliegt dem Recht des Staates, dem die Person angehört.

Fall: Beamtenverhältnisse
Fundstellen: BVerfGE 3, 58; DVBl 1954, 86; DÖV 1954, 53; JZ 1954, 76; MDR 1954, 88; NJW 1954, 21
Gericht: Bundesverfassungsgericht
Datum: 17.12.1953
Aktenzeichen: 1 BvR 147/52
Entscheidungstyp: Urteil

Flugblatt von Sophie und Hans Scholl

01

02

Dokumentationen:

Der letzte Widerstand

TABU unkontaktierte Völker

Peter Scholl-Latour: Acht Tage beim Vietcong


Aktuelle Pressebeiträge:

„Werden niemals niederknien“ – Äthiopien und die Hintergründe des Tigray-Konflikts
16 Aug. 2021 10:55 Uhr – Vor Kurzem noch für seine Reformen gefeiert, kommt Äthiopien nicht mehr zur Ruhe. Seit Monaten kämpft die Regierung gegen die Einheiten der TPLF in Tigray. Die äthiopische Regierung vermutet „ausländische Kräfte“ am Werk. Gegenüber RT äußerte sich Dr. Prinz Asfa-Wossen Asserate, Großneffe des letzten äthiopischen Kaisers zu den Hintergründen des Konflikts.

HRW-Bericht: Chinesisch finanzierter Staudamm in Kambodscha verletzt Rechte Tausender Indigener
12 Aug. 2021 10:02 Uhr – Der Bau eines Staudamms in Kambodscha soll zur Vertreibung von Tausenden Menschen geführt haben. Darauf weist die NGO Human Rights Watch in einem Bericht hin. Die örtlichen Behörden sehen die Lage anders.

Australien zahlt mehr als 230 Millionen Euro Entschädigung an „gestohlene Generation“
6. Aug. 2021 13:58 Uhr – Ab März 2022 können Indigene in Australien einen Antrag auf eine einmalige Zahlung in Höhe von umgerechnet rund 47.000 Euro stellen. Dies ist Teil eines umfassenden Regierungsprogramms zur Beseitigung der Ungleichheit zwischen Indigenen und anderen Australiern.

Prinz Asserate von Äthiopien – „Wo sind denn eure demokratischen Werte?“
15 Dez. 2020 09:08 Uhr – Dr. Prinz Asfa-Wossen Asserate ist Unternehmensberater für Afrika und den Mittleren Osten, politischer Analyst und Bestsellerautor. Seit Jahrzehnten lebt er schon in Deutschland. Im Gespräch mit RT DE geht er unter anderem auf das Thema deutsche Identität und die Flüchtlingspolitik ein. Zudem wirft er einen kritischen Blick auf die deutsche Afrikapolitik.

Schlußwort

Heimatbewußtsein und Heimatliebe hat nur der seelisch geistig gesunde Mensch, welcher sich seiner eigenen Geschichte/ Herkunft voll bewußt ist, über eine verwurzelte Verbindung zur Heimaterde verfügt (Bodenständigkeit), Mitgefühl (Empathie) zu Gottes Schöpfung (die Natur) hat und damit die Heimat und dessen Menschen wertschätzt. Seelisch vergiftete, wurzellose, traumatisierte Heimatvertriebene, Heimatlose, Geflüchtete und deren Nachkommen können kaum oder nur unter größten Schwierigkeiten eine neue Heimat und erst recht keine neue Identität annehmen. Diese Menschen bedürfen daher der besonderen Hilfe und Obhut. Hierbei geht es um keine Maskerade oder Dekoration, sondern um die Wiederherstellung der gesamtgesellschaftlichen Struktur vor Ort! Heimatliebe ist Herzenssache! Heimat ist Bewußtsein, Mut und Gespür für das Wahre, Ursprünglich-Bewährte, Langlebige und das Nachhaltige!

Register: Quellen, Beweise - Rechtsgrundlagen

Quelle: https://www.wikiwand.com/de/Liste_der_r%C3%B6misch-deutschen_Herrscher
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Heiliges_R%C3%B6misches_Reich
Quelle: http://www.verfassungen.de/de/de67-18/rustag13.htm
Quellbeweis: http://de.wiktionary.org/wiki/vogelfrei

BuStAG vom 01. Juni 1870 (BGBl. S. 498) Inland
„§1. Die Bundesangehörigkeit wird durch die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaate erworben und erlischt mit deren Verlust.“

RuStAG 01 vom 22. April 1871 (RGBI. S. 87) Inland
„§1. Die Reichsangehörigkeit wird durch die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaate erworben und erlischt mit deren Verlust.“

RuStAG 02 vom 22. Juli 1913 (RGBl 1913, S. 583) Inland oder Kolonie
„§1. Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat Inland/Heimat
oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit besitzt.“

 

Deutschland = das Deutsche Reich:

Niemandsland Deutschland - Auszug aus Wikipedia - Vollzitat: „Ein Protektorat (von lateinisch protegere ‚schützen‘; zuweilen auch Schutzstaat bzw. Schutzgebiet) ist ein teilsouveränes Gemeinwesen und abhängiges staatliches Territorium, dessen auswärtige Vertretung und Landesverteidigung einem anderen Staat durch einen völkerrechtlichen Vertrag unterstellt sind.“ Siehe dazu auch die NATO-Verträge und sog. „Geheime Zusatzabkommen.“

 

Bundespublik Deutschland in Deutschland:

Artikel 16 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - Vollzitat:
„(1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.
(2) Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden. Durch Gesetz kann eine abweichende Regelung für Auslieferungen an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder an einen internationalen Gerichtshof getroffen werden, soweit rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind.“

Artikel 116 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - Vollzitat:
„(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.
(2) Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern. Sie gelten als nicht ausgebürgert, sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben.“

Artikel 127 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - Vollzitat:
„Die Bundesregierung kann mit Zustimmung der Regierungen der beteiligten Länder Recht der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes, soweit es nach Artikel 124 oder 125 als Bundesrecht fortgilt, innerhalb eines Jahres nach Verkündung dieses Grundgesetzes in den Ländern Baden, Groß-Berlin, Rheinland-Pfalz und Württemberg-Hohenzollern in Kraft setzen“

Artikel 133 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - Vollzitat:
Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein.“

 

Auszüge aus dem Potsdamer Abkommen:

„Mitteilung über die Dreimächtekonferenz von Berlin
("Potsdamer Abkommen") vom 2. August 1945
III. Deutschland

Alliierte Armeen führen die Besetzung von ganz Deutschland durch und das deutsche Volk fängt an, die furchtbaren Verbrechen zu büßen, die es unter der Leitung derer, welche es zur Zeit ihrer Erfolge offen gebilligt und denen es blind gehorcht hat, begangen hat. Auf der Konferenz wurde eine Übereinkunft erzielt über die politischen und wirtschaftlichen Grundsätze der gleichgeschalteten Politik der Alliierten in Bezug auf das besiegte Deutschland in der Periode der alliierten Kontrolle.
Das Ziel dieser Übereinkunft bildet die Durchführung der Krim-Deklaration über Deutschland.
Der deutsche Militarismus und Nazismus werden ausgerottet und die Alliierten treffen nach gegenseitiger Vereinbarung in der Gegenwart und in der Zukunft auch andere Maßnahmen, die notwendig sind, damit Deutschland niemals mehr seine Nachbarn oder die Erhaltung des Friedens in der ganzen Welt bedrohen kann.

Es ist nicht die Absicht der Alliierten, das deutsche Volk zu vernichten oder zu versklaven. Die Alliierten wollen dem deutschen Volk die Möglichkeit geben, sich darauf vorzubereiten, sein Leben auf einer demokratischen und friedlichen Grundlage von neuem wiederaufzubauen. Wenn die eigenen Anstrengungen des deutschen Volkes unablässig auf die Erreichung dieses Zieles gerichtet sein werden, wird es ihm möglich sein, zu gegebener Zeit seinen Platz unter den freien und friedlichen Völkern der Welt einzunehmen.“

 

A. P o l i t i s c h e G r u n d s ä t z e

Entmilitarisierung:
„3. Die Ziele der Besetzung Deutschlands, durch welche der Kontrollrat sich leiten lassen soll, sind:

(I) Völlige Abrüstung und Entmilitarisierung Deutschlands und die Ausschaltung der gesamten deutschen Industrie, welche für eine Kriegsproduktion benutzt werden kann oder deren Überwachung.“

Entnazifizierung:
„4. Alle nazistischen Gesetze, welche die Grundlagen für das Hitlerregime geliefert haben oder eine Diskriminierung auf Grund der Rasse, Religion oder politischer Überzeugung errichteten, müssen abgeschafft werden.

Keine solche Diskriminierung, weder eine rechtliche noch eine administrative oder irgendeiner anderen Art, wird geduldet werden.“
- Quelle:
http://www.documentarchiv.de/in/1945/potsdamer-abkommen.html

Alle nationalsozialistischen Gesetze und Rechtsgrundlagen wurden durch die alliierten Siegermächte im rechtsgültigen SHAEF-Gesetz Nr. 1 Artikel III strafbewehrt verboten und aufgehoben -
SHAEF-Gesetz Nr. 1 Artikel III
„…Die Auslegung oder Anwendung deutschen Rechts nach nationalsozialistischen Lehren, gleichgültig wie und wann dieselben kundgemacht wurden, ist verboten!“

Befreiungsgesetz Artikel 139 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (BRD) und den dahinter stehenden gültigen alliierten Rechtsgrundlagen über Entnazifizierung - Grundgesetz XI. Übergangs- und Schlussbestimmungen (Art. 116 - 146)  Art. 139 - Fortgelten der Vorschriften über Entnazifizierung – „Die zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus" erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.“ - Quelle: https://dejure.org/gesetze/GG/139.html

Verfassung des BRD-Landes Hessen vom 1. Dezember 1946 - zum 26.07.2014 aktuelle verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Artikel 159:
„Der vom Kontrollrat für Deutschland und von der Militärregierung für ihre Anordnungen nach Völker- und Kriegsrecht beanspruchte Vorrang vor dieser Verfassung, den verfassungsmäßig erlassenen Gesetzen und sonstigem deutschen Recht bleibt unberührt.“
- Quelle: http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=170031,162

Verfassung Land Berlin vom 23. November 1995 - Artikel 98
„Die zur Befreiung vom Nationalsozialismus und Militarismus und zur Beseitigung ihrer Folgen erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieser Verfassung nicht berührt.“
– Quelle:
https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-VerfBEpArt98

Artikel 140 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes.“
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_140.html

Artikel 146 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
„Grundgesetz XI. Übergangs- und Schlussbestimmungen (Art. 116 - 146)  Art. 146 Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“ - Quelle: https://dejure.org/gesetze/GG/146.html

Deutschland-Deutsches Reich:
-
Verhaftung der letzten amtierenden Reichsregierung Dönitz am 23. Mai 1945
- US-Dokumentation „Here is Germany“ von 1945
- Grundsatzrede von Prof. Dr. Carlo Schmidt vor dem parlamentarischen Rat zur Gründung der Bundesrepublik Deutschland vom 8.09.1948
- SHAEF-Gesetze, Verordnungen, Anweisungen und Anordnungen der Militärregierung in Deutschland - Gesetz Nr. 1 Art. III Abschnitt 4, Gesetz Nr. 52 Art. VII Abschnitt e), Gesetz Nr. 53 Art. VII Abschnitt g), Gesetz Nr. 161/2
- Grundsatzurteil Bundesverfassungsgericht vom 31.07.1973 - 2BvF 1/73 zum Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich
- Dokumentation Deutscher Bundestag der BRD - wissenschaftlicher Dienst WD 3 – 292/07
- Antwort Auswärtiges Amt der BRD: Auswärtiges/Antwort vom 30.06.2015 – Referenz hib 340/2015)
- Potsdamer Abkommen und die darin enthaltene Krim-Deklaration vom 2. August 1945
- Die von der BRD abgelehnten Friedensvertragsangebote der UdSSR von 1952
- HLKO Artikel 24 „Kriegslisten und die Anwendung der notwendigen Mittel, um sich Nachrichten über den Gegner und das Gelände zu verschaffen, sind erlaubt“
- Protokolle aus dem Bundeskanzleramt 354 BII vom 17.07.1990

Nationalsozialistisches Unrecht in Deutschland:
- sprachliche Einführung der deutschen Staatsangehörigkeit im Gesetz Widerruf von Einbürgerungen und Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit RGBL 28. Juli 1933,
- Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit RGBI. I S. 85 vom 05.2.1934,
- Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit Neues Staatsrecht 1934, Seite 54,
- Die deutsche Staatsangehörigkeit: Reichsverordnung über die  deutsche Staatsangehörigkeit vom 5. Februar 1934 Gustav Zeidler - Mauckisch von 1935,
- Staatsangehörigkeit und Reichsbürgerecht von Dr. Bernhard Lösener – Ministerialrat des Innern und Rassereferent im Reichsministerium des Inneren 1. Band, Gruppe 2 Ausgabe 13 von 1934
- Reichsbürgergesetz und Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre - "Nürnberger Gesetze", 15. September 1935 und die beiden ersten Ausführungsbestimmungen, 14. November 1935
-Reichsbürgergesetz (RBG) vom 15. September 1935 (RGBl. I S. 1146),
Wilhelm Stuckart, Hans Globke: Kommentar zum Reichsbürgergesetz (1936),
- Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit im Lande Österreich vom 3. Juli 1938
- Amtsblatt für Schleswig- Holstein 29.06. 1946 Nr. 3 Jahrgang 1
- Staatsgesetzblatt für die Republik Österreich vom 14.Juli 1945, Bundesgesetzblatt Teil III vom 01. August 1959
- Ausweisdokumente mit der „Deutschen Staatsangehörigkeit“ und deren Glaubhaftmachung „deutsch“ von 1934- 1945
- Ausweisdokumente „deutsch“ ab 1934
- Amtsblatt für Schleswig- Holstein 29.06. 1946 Nr. 3 Jahrgang 1
-Staatsgesetzblatt für die Republik Österreich vom 14.Juli 1945
- Bundesgesetzblatt Teil III vom 01. August 1959
- Ausweisdokumente der BRD mit der „Deutschen Staatsangehörigkeit“ und deren Glaubhaftmachung „DEUTSCH“ 1934
- IGH - Urteil: BRD als Rechtsnachfolger der sog. „dritten Reiches“ (des Nationalsozialismus von Adolf Hitler),
- Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG 5.2. 1934 (z.Zt. verfälscht 22.07.1913) Bundesgesetzblatt Teil III vom 01. August 1959
- Artikel 16, 116, 120, 127,133, 139, 140 und 146 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (BRD)
- Gesetz zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts vom 15. Juli 1999 und das Bundesgesetzblatt Teil I Seite 1864 08.12.2010
– dazu das Unionsrecht: unmittelbare Unionsangehörigkeit = Mitgliedschaftsverhältnis - Nichtstaatsangehörigkeit und Welt - Bürgerschaft – u. a. Grundlagenwerk *Der Unionsbürger* von Christoph Schönberger

 

COVID-19: Der Grosse Umbruch (German Edition) Taschenbuch – 25. September 2020

Deutsch Ausgabe von Klaus Schwab (Autor), Thierry Malleret (Autor)

Zitat: “Mit seinem Erscheinen hat Covid-19 die bisherige Regierungsführung der Länder, unser Zusammenleben und die Weltwirtschaft als Ganzes gehörig durcheinander gebracht. Covid-19: Der große Umbruch ist ein Leitfaden für alle, die verstehen möchten, wie das neuartige Coronavirus so viel Zerstörung und Leid anrichten konnte und welche Änderungen für eine integrativere, robustere und nachhaltigere Welt erforderlich sind. Das Buch bietet eine besorgniserregende, dennoch zuversichtlich Analyse. Covid-19, die größte Gesundheitsbedrohung des Jahrhunderts, hat enorme wirtschaftliche Schäden verursacht und bestehende Ungleichheiten verschlimmert. Die Macht des Menschen liegt jedoch in seinem Weitblick, Einfallsreichtum und – zumindest in einem gewissen Maße – Vermögen, das Schicksal selbst in die Hand zu nehmen und eine bessere Zukunft zu planen. Dieses Buch zeigt uns, wo wir beginnen müssen. Professor Klaus Schwab ist der Gründer und Vorstandsvorsitzende des Weltwirtschaftsforums. Er ist Verfasser verschiedener Bücher, darunter Die Vierte Industrielle Revolution, und langjähriger Verfechter des „Stakeholder-Kapitalismus“. Thierry Malleret ist geschäftsführender Partner von Monthly Barometer, einer prägnanten, prädiktiven Analyse. Er ist Autor mehrerer Bücher zu wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Themen und hat vier Romane veröffentlicht.“

pdfPotsdamer Abkommen - Mitteilung über die Dreimächtekonferenz von Berlin 02.08.1945

 

Allgemeine Hinweise:
Alle Ausführungen auf dieser wissenschaftlichen Kunst-Webseite beruhen auf Annahme öffentlich zugänglicher menschlicher Kunstwerke in Form von Texten, Quellen und beweiskräftiger Dokumente bis gegebenenfalls das Gegenteil in Beweislastumkehr unter uneingeschränkter persönlicher, kommerzieller Haftungsübernahme bewiesen ist.
Es wird sich ausdrücklich auf das Naturrecht der freien Meinungsäußerung, Freiheit der Kunst, Wissenschaft Forschung und der Berichterstattung (Pressefreiheit) auch gemäß öffentlichen Recht Artikel 5 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland berufen –
- Auszug:
"Artikel 5. (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt…

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.
- Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html
Für die Richtigkeit der menschlichen Kunstwerke in Form von Ausführungen, Quellen und beweiskräftigen Dokumente kann selbstverständlich keiner Gewähr übernommen werden.
Alle Ausführungen gelten als Anregung zum eigenen Nachdenken, forschen und Prüfen.
Ob die Ausführungen so richtig sind, wird sich früher oder später klären.
Alle verantwortungsbewußten Menschen sind daher aufgefordert an der Wahrheitsfindung mitzuwirken!

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